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Übersetzungs -
und
Dolmetscherbüro
Lagor
1040 Wien, Prinz-Eugen-Str.80 office@lagor.at - Tel.: +43 650 5053145 |
Unser Übersetzungsbüro besteht schon über 50 Jahre. Wir übersetzen schnell zu den günstigsten Preisen. Natürlich sind unsere Übersetzenzungen beglaubigt und müssen laut E.U. - Verordnung 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 in der ganzen E.U. anerkannt werden. Wir übersetzen in die meisten europäischen Sprachen und umgekehrt. Die unten angeführten Preise gelten nur für die Sprachen Bosnisch, Kroatisch und Serbisch.
Preisliste für Übersetzungen
Es ist ein Unterschied, ob die Seite 140 oder 1.400 Schriftzeichen hat. Weiter ist es ein Unterschied, ob man für das Dokument, - z.B. für eine Heirats- oder Geburtsurkunde, bereits ein übersetztes (deutsches) Formular hat, wo man nur die Daten einsetzt oder das Dokument Zeile für Zeile übersetzen und schreiben muss. Wir haben daher Pauschal- und Zeilentarife. Dazu kommen noch eventuell die Versandspesen. Wir haben keine Mindestauftragstarife! Die Preise sind inklusive 20% MwSt.
Pauschaltarife:
Zeilentarife: Eine Zeile hat 55 Schriftzeichen. Es werden auch die Leerzeichen mitgerechnet. Bei der Berechnung werden die Zeilen der Zielsprache gezählt.
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Senden Sie uns unverbindlich das Dokument per E-Mail office@lagor.at oder
per WhatsApp und wir schreiben Ihnen wieviel die Übersetzung kostet! ********************************************************************** Weitere nützliche Informationen: Was ist eine beglaubigte Übersetzung? Muss diese von einem Notar bestätigt werden? Nein! In Österreich, Deutschland und der Schweiz hat der Notar mit einer Übersetzung nichts zu tun. Die Beglaubigung erfolgt durch den Gerichtsdolmetscher, welcher die Richtigkeit der Übersetzung mit seinem Rundsiegel bestätigt; das ist die eigentliche Beglaubigung.
Welche Aufgabe hat ein Notar? Wenn man bei der Behörde ein Dokument vorlegen muss, ist es ratsam eine Kopie anstatt des Originals vorzulegen. Diese Kopie sollte vom Notar beglaubigt sein. Das heißt, dass der Notar mit seinem Siegel bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Darf ein Dolmetscher Unterschriften, wie z.B. bei Vollmachten oder Verträgen, beglaubigen? Nein. Das ist die Aufgabe eines Notars! Der Notar beglaubigt Ihre Unterschrift in deutscher Sprache. Danach lassen Sie diese notarielle Beglaubigungsklausel in Ihre Sprache übersetzen, damit Sie das Dokument in Ihrer Heimat vorlegen können.
Was ist eine Apostille? Apostille ist die Überbeglaubigung der Unterschrift des Beamten, welcher die Urkunde ausgestellt hat. In Österreich, Deutschland und der Schweiz ist eine Apostille selten erforderlich.
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